Verkaufs- und Lieferbedingungen
temPControl GmbH
Elias-Eller-Str. 33, 42369 Wuppertal
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung anerkannt werden. Etwaige abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
1. Preise
Unsere Angebote sind, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird, hinsichtlich der Preisstellung freibleibend. Maßgebend für die Berechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Mindermengenzuschlag.
2. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand aller Waren erfolgt, auch wenn frachtfreizu liefern ist, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Bruch, Beschädigung oder Verlust auf dem Transport wird also keine Haftung übernommen. Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird wie folgt bestimmt: Bei Verkauf ab Werk oder Lager geht die Gefahr von uns auf den Käufer über, wenn die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Bei Verkauf FOB geht die Gefahr von uns auf den Käufer über, wenn die Ware im vereinbarten Verschiffungshafen die Reling des Schiffes tatsächlich passiert hat. Bei Verkauf frei Grenze geht die Gefahr von uns auf den Käufer über, wenn die Zollformalitäten der Grenzkontrolle des Ausfuhrlandes abgeschlossen sind.
3. Lieferung
Verzögert sich eine Lieferung / Leistung über einen zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist geltend gemacht werden. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager unter der Voraussetzung normaler Beförderungsmöglichkeit. Unverschuldete Ereignisse, auch höhere Gewalt, durch welche die Lieferung oder der Transport der Ware unmöglich oder wesentlich erschwert werden, geben dem Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung der Hindernisse hinauszuschieben. Das gleiche gilt, wenn durch solche Behinderung oder Erschwerung größere, nach Treu und Glauben nicht zumutbare Kosten entstehen. Als Behinderung in dem angeführten Sinne werden insbesondere auch angesehen: Behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Fabrikations-und Transportschwierigkeiten, Streiks, u.a.
4. Lieferzeit
Im Falle etwaigen Lieferverzuges sind Schadenersatzansprüche des Bestellers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Besteller kann nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Geschäft zurücktreten. Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Wir können die Lieferung aufschieben, solange der Käufer fällige Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen unberechtigterweise nicht erfüllt hat.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehung einschließlich aller Nebenansprüche (wie z.B. Zinsen, Mahnauslagen). Bis zur vollen Bezahlung dieser Forderungen ist der Käufer nur berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder ähnliche außergewöhnliche Verfügungen über die Eigentumsvorbehaltsware sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Von Zugriffen dritter Personen hat uns der Käufer unverzüglich zu verständigen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten.
6. Garantieleistung
Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Fehlmengen, etwaige Schäden, Mängel oder Beanstandungen zu untersuchen und dies bei der Warenannahme auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige (max. 8 Tage nach Anlieferung) erlischt der Gewährleistungsanspruch für offensichtliche Mängel. Falls die Fehlersuche ergibt, dass kein Fehler vorliegt oder dieser durch den Kunden verursacht wurde, sind wir zur Berechnung einer Aufwandsentschädigung berechtigt. Die Gewährleistung für Mängel, die durch unsere Vorlieferanten entstanden sind, beschränkt sich auf deren Garantieleistung. Die Haftung für Schäden, die aus der Benutzung von uns gelieferter Programme oder Geräte entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen. Anlieferungskosten trägt der Kunde, Rücklieferungskosten der Lieferant. Alle Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Lieferung / Leistung durch den Kunden. Von uns veräußerte Thermometer sowie unser TemPControl-System dienen ausschließlich der Temperatur-/Luftfeuchte-Überprüfung. Die Gewährleistung für Mängel beschränkt sich auf die Garantieleistung der eingesetzten Temperaturüberprüfungsgeräte, nicht aber für die überprüften Geräte/Räume sowie deren Wareninhalt.
7. Computerprogramme
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass es nach dem heutigen Stand nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Vor Einsatz ist jede Software vom Kunden zu prüfen. Solange der Programmablauf im wesentlichen der Programmbeschreibung bzw. dem Pflichtenheft entspricht, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung seitens des Lieferanten. Es wird keine Gewähr für die Verträglichkeit gelieferter Software bzw. Hardware mit irgendwelchen bereits vorhandenen Programm- oder Hardware-bestandteilen übernommen. Der Besteller erwirbt beim Kauf jeglicher Software nur ein Nutzungsrecht. Es ist nicht erlaubt, von uns erstellte Software weiterzugeben oder ohne unser Einverständnisan Dritte zu veräußern. Bei Standardsoftware gelten die Lizenzbedingungen der Hersteller. Eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist bei diesen Produkten nicht möglich.
8. Zahlung
Die Zahlung hat sofort netto zu erfolgen, falls nicht anders vereinbart. Diskontfähige Wechsel nehmen wir unter Berechnung der üblichen Spesen nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber herein; Wechsel und Schecks werden unter dem Vorbehalt der definitiven Einlösung gutgeschrieben. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbankberechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach Abschluß bekannt werden und die wesentliche Kreditwürdigkeit des Kunden mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingekommener Wechsel, zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Eine Aufrechnung von Rechnungsbeträgen mit Gegenforderungen ist nicht statthaft.
9. Beanstandungen
Fehlmengen und äußerliche Beanstandungen sind bei Warenannahme auf dem Lieferschein anzuzeigen und vom Frachtführer gegenzeichnen zu lassen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware, anzuzeigen. Begründete Beanstandungen berechtigen den Käufer zum Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung unter Ausschluß jeder darüber hinausgehenden weiteren Forderung.
10. Haftung und Gewährleistung
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von sechs Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Der Besteller hat nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden das Recht, auf Kosten des Lieferers den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Nachbesserungen erfolgen möglichst unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Für das Ersatzstück und / oder die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechungen verlängert. Sofern der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, beschränken sich dessen Rechte auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß den § 459 ff BGB. Der Lieferer übernimmt keine Gewähr für Schäden, die entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebssetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, sonstige chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschuldendes Lieferers zurückzuführen sind. Eine Gewährleistung ist komplett ausgeschlossen, falls nicht anders vereinbart. Nehmen der Besteller oder Dritte ohne vorherige Genehmigungdes Lieferers unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand vor, so wird hierdurch die Haftung des Lieferers für alle daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden außerhalb des Liefergegenstandes, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers.
11. Sonstige Bedingungen
Jegliche Abweichungen von vorstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen erhalten nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung Gültigkeit. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, mit der der verfolgte Zweck erreicht wird.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wuppertal. Gerichtsstand für die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Wuppertal, soweit es sich beim Besteller um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Eine Rechtsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam; anstelle der nichtigen Bedingunggilt, was dem erkennbar gewollten Zweck am nächsten kommt.